Ingenieurbüro Junge

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Sulenstraße 5

81477 München

 

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Fördermaßnahmen des Bundes und der Länder / Kommunen unterstützen Investitionen in den Klimaschutz.

Wir zeigen Ihnen, was auf Ihr Projekt anwendbar ist und erstellen die erforderlichen Berechnungen und Nachweise.

Auf dieser Seite:

Übersicht über Förderungen bei Sanierungsmaßnahmen im Bestand

 

Träger

Programm

Bedingungen

 Basisförderung

Bonus *

 

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Förderprogramme der BAFA

Übersicht Basis- und Bonusförderung   Stand: 3.2011

Thermische Solaranlagen  ,Biomasse Anlagen, WärmepumpenWärmepumpen

BAFA vor Ort Beratung

  • Beratung muss sich auf gesamtes Gebäude beziehen
  • Zeitpunkt der Stellung des Bauantrages vor 01.01.1995, spätere anschließende Bauanträge dürfen die Gebäudehülle  um nicht  mehr als 50% erweitert haben. Gebäude muss ursprünglich als Wohngebäude geplant und derzeit zu mindest 50% als solches genutzt werden.
  • Antragsteller muss Eigentümer, Mieter, Pächter sein
  • Antrag vor Beratung
  • 300 € für Ein/Zweifamilienhäuser.   360 € für Wohnhäuser mit mindestens drei WE,
  • +50€ für ergänzende Hinweise zur Stromeinsparung
  • +Thermografie: 25€ pro Thermogramm (max 100€)
  • +Blower-Door-Test: Bonus in Höhe von 100€

Entweder Blower-Door oder Thermografie. Max sind 50% der Kosten (incl. aller Zusatzleistungen) förderfähig

Link zu Liste der zugelassenen Berater

Innovationsförderung großer thermischer Solaranlagen

  • Anlagen von 20m2 bis 40m2 Kollektorfläche
    • Anlagen zur Warmwasserbereitun g und oder Raumheizung für Gebäude mit min. 3WE bzw. Nichtwohngebäude mit min. 500m2 Nutzfläche
    • Nachweis (Simulation) von min 250 kWh / m2*a Kollektorertrag
    • Anlagen zur Kälteerzeugung, Prozesswärme oder zur Wärmelieferung in ein Wärmenetz
  • Warmwasserbereitung:  120€ je m2 Kollektorfläche (bis 30.12.2011, danach 90€
  • Raumheizung: 180€ je m2 Kollektorfläche

 

Basisförderung Thermische Solaranlagen für WW Erzeugung und zusätzliche Heizungsunterstützung, Prozesswärme, Kälteerzeugung

  • Qkol >= 525 kWh/m2 bei einem solaren Deckungsanteil von 40 %
  • Solarkeymark, Umweltzeichen nach RAL-UZ 73
  • Antrag nach Fertigstellung
  • Min. 9 bei einem Einsatz von Flach- und 7 für Vakuumkollektor
  • Mindestpufferspeicher  je Kollektorfläche: 40 l (Flach), 50 l (Vakuum).
  • Bei mehr als 40 qm Kollektorfläche: 100 l je qm Kollektorfläche
  • Wärmemengenzähler
  • Anlagen bis zu 40 qm Bruttokollektorfläche: 120 € je m² installierter Brutto-kollektorfläche, (bis 30.12.20011) danach 90€, bei Prozesswärme keine Reduktion
  • Anlagen mit mehr als 40 qm Bruttokollektorfläche: für die ersten 40 qm 120 € je m² installierter Brutto-kollektorfläche, (bis 30.12.20011) danach 90€ darüberhinaus 45 € je angefangenem qm.
  • Kombinationsbonus 600 € bis 30.12.2011 danach 500€(Biomasse Kessel / Wärmepumpe)
  • Solarpumpenbonus 50 €
  • Kesseltauschbonus 600 € bis 30.12.2011 danach 500€ bei gleichzeitigem Kesselwechsel (Kessel ohne Brennwert gegen Kessel mit Brennwert)
  • Effizienzbonus 0,5 x Basisförderung
  • Link zur Liste der zugelassenen Kollektoren

Erweiterung einer bestehenden Solaranlage

Erweiterung um bis zu 40m2

45 € pro qm zusätzlicher Kollektorfläche

 

Biomasse Kessel mit 5 kW bis 100 kW

  • Scheitholzvergaser Kessel
  • Staubemissionswert von max. 15 mg pro m3
  • Pufferspeicher min. 55l/kWh

1000€ pro Anlage

  • Kombinationsbonus mit Solaranlage: 600 € bis 30.12.2011 danach 500€
  • Effizienzbonus  0,5 x Basisförderung
  • Innovationsförderung (Brennwertnutzung und oder sekundäre Abscheidung von Partikeln): 500€ je Maßnahme (nicht für Scheitholzkessel)

Link zu Liste der zugelassenen Kessel

 

  • Pelletöfen mit Wassertasche
  • Pelletkessel

 

  • Einhaltung von Emmisionsgrenzwerten
  • nur förderfähig mit hydraulischem Abgleich
  • ab 1.1.2011 nur förderfähig mit Umwälzpumpe Effizienzklasse A

36,00 € pro kW jedoch mindestens:

  • Pelletöfen 1000€
  • Pelletkessel: 2000 €
  • Pelletkessel mit min. 30l/kW Pufferspeicher: 2500 €
  • Holzhackschnitzelanlag en 5 bis 100 kW
  • wie Pellet
  • Pufferspeicher min. 30 l/kW

1000 € pro Anlage

  • Kombinationskessel: Hackschnitzel + Scheitholz, Pellet + Scheitholz
  • Scheitholzteil: Vergaserkessel mit Leistungs- und Feuerungsregelung und min. 55 l Pufferspeiche pro kW
  • sonst wie Pellet bzw. Hackschnitzel

Wie Pellet bzw. Hackschnitzel-Kessel

 

Luft/Wasser Wärmepumpe

elektrisch betrieben

  • Jahresarbeitszahl mind. 3,5  (elektrischer Antrieb).
  • Stromzähler und Wärmemengenzähler (Messung aller abgegebenen Wärmemengen)
  • Hydraulischer Abgleich (entfällt bei Direktverdampfer)
  • Anpassung Heizkurve
  • Umwälzpumpe Effizienzklasse A
  • Nennwärmeleistung <= 20 kW: 900€
  • Nennwärmeleistung > 20 kW: 1200€

Anmerkung:

  • COP-Werte für JAZ-Berechnung sind per Prüfzertifikat nachzuweisen. EHPA-Label ist gleichwertig.
  • Kombinationsbonus mit Solaranlage: 600 € bis 30.12.2011 danach 500€

Wasser/Wasser oder Sole/Wasser Wärmepumpe

Jahresarbeitszahl (JAZ) mind. 3,8 (elektrischer Antrieb)

  • Nennwärmeleistung <= 10 kW: 2400€
  • Nennwärmeleistung >10kW <= 20 kW: 2400€ +120€ je kW über 10
  • Nennwärmeleistung >20kW <= 100 kW: 2400€ +100€ je kW über 10, min. + 1200€

Mini-KWK

Stop bleibt weiterhin bestehen

Mini-KWK bis zu einer elektrischen Leistung von 50kW

Wärmegeführt, integrierter Stromzähler, Vollwartungsvertrag

Antrag vor Installationsbeginn

 

Umweltbonus

Förderprogramme der kfw

Übersicht Förderberatung Sanierung KFW:  KFW Förderberater Grafik  Stand: Jul. 2010

 

Wohnraum modernisieren

Progr 141

 

Investitionsmaßnahmen an eigengenutzten oder vermieteten Gebäuden.

Eigentümer oder Mieter

Modernisierung / Instandsetzung:

  • Sanitär, Wasservers., Füßböden,  Dachaufbau
  • Erweiterung, Aufstockung, Anbau, Ausbau
  • Barrierereduzierung
  • Verbesserung Außenanlagen bei MFH
  • Verbesserung Energieeffizienz z.B. Fenster, Dämmung
  • Erneuerung von Zentralheizungsanlagen oder deren Komponenten einschließlich der unmittelbar dadurch notwendigen Maßnahmen.

Günstiger Kredit

96% Auszahlung

Kumulierung mit anderen KFW Darlehen ist möglich solange Darlehenssumme die Summe der Aufwendungen nicht übersteigt.

 

Energieeffizient Sanieren

Anträge vor Vorhabensbeginn

  • Maßnahmen erreichen KfW
    • Effizienzhaus 115 oder
    • Effizienzhaus 100 oder
    • Effizienzhaus 85 oder
    • Effizienzhaus 70 oder
    • Effizienzhaus 55 Niveau
  • Haus vor 1995 errichtet
  • Maßnahmendurchführu ng durch Fachunternehmer

Energieeffizienzhaus 115:

Primärenergiebedarf  115% 1) und HT´ 130% 1)+2)

Energieeffizienzhaus 100:

Primärenergiebedarf  100% 1), und HT´ 115% 1)+2)

Energieeffizienzhaus 85:

Primärenergiebedarf  85% 1), und HT´ 100% 1)+2)

Energieeffizienzhaus 70:

Primärenergiebedarf  70% 1), und HT´ 85% 1)+2)

Energieeffizienzhau 55 55% 1), und HT´ 70% 1)+2)

1) des errechneten Wertes des EnEV-2009 Referenzgebäude

2) und ≤ EnEV 2009 Anhang 1 Tabelle 2 (unter Berücksichtigung des 40% Zuschlags nach § 9 Abs. 1)

Für alle: Programm 151

Zinsgünstige Darlehen (max 75.000€) je WE

Tilgungszuschuss:

    • 2,5%
    • 5%
    • 7,5%
    • 10%
    • 12,5%

Programm 431:

Ergänzend kann bei Ein- und Zweifamilienhäusern ein Zuschuss für Baubegleitung beantragt werden. Dieser beträgt 50 % der förderfähigen Beratungs-, Planungs- und Baubegleitungskosten, höchstens jedoch 2.000 € je je Antragsteller und Bauvorhaben.

Für Eigentümer von 1 oder 2 Fam. Häuser bzw Eigent. Whg: Programm 430

 Zuschuß je WE:

    • 7,5% max 5.625€
    • 10% max 17.500€
    • 12,5% max 9.375€
    • 15% max 11.250€
    • 17,5% max 13.125

Kumulierbar mit Drittmitteln (Zuschuß) bis max 10% der Investsumme, nicht  aber mit Kreditprogrammen (Bund oder Länder)

Einzelmaßnahmen bzw. freie Kombination von Einzelmaßnahmen (gilt auch für Eigentumswohnungen)

  • Haus vor 1995 errichtet
  • Maßnahmendurchführu ng durch Fachunternehmer
  • Bestätigung durch Sachverständigen
  • Wärmedämmung (Vorgabe für min. U-Wert z.B. Außenwand: 0,2), wärmebrückenfreie / luftdichte  Ausführung
  • Erneuerung der Fenster komplett (Uw 0,95, Dach 1.0) , Lüftungskonzept DIN 1946-6, U-Wert Wand < U-Wert Fenster.
  • Austausch Heizung (Basis: Brennwert, , KWK, Nah/Fernwärme).  mit gefördert wird als Ergänzung zu  o. g. EE-basierte Heiztechnik und sonstige notwendige Ergänzungen z.B Schornsteinanpassung
    • Hydraulischer Abgleich, Pumpen Effizienzklasse A.
  • Lüftungsanlagen

Für alle: Programm 152

Zinsgünstige Darlehen (max 50.000€) je WE

Ergänzend kann bei Ein- und Zweifamilienhäusern für Einzelmaßnahmen ein Zuschuss für Baubegleitung beantragt werden (siehe oben).

 

Bei Maßnahme Heizungstausch ist Kombination mit Bafa Förderung nicht möglich.

Für Eigentümer von 1/2 Fam. Häuser bzw Eigent. Whg: Programm 430

Zuschuss 5% (max 2.500€) je WE, max 2WE

Kumulierbar mit Drittmitteln (Zuschuß) bis max 10% der Investsumme, nicht  aber mit Kreditprogrammen (Bund oder Länder)

Energieeffizient Sanieren Sonderförderung: Programm 431

Antrag bis spätestens 3 Monate nach Fertigstellung

 

Ersatz von Nachtspeicheröfen

,

 

 

Baubegleitung

Voraussetzung: Minimale Leistungen:

  • Unterstützung Angebotsauswertung
  • Baustellenbegehung
  • Begleitung Haustechnische Übergabe

 Zuschuß: 50% der Kosten , max 2.000€

Für alle Varianten des ”Energieeffizient sanieren” s.o.

Optimierung der Wärmeverteilung

Unter Wohnraum modernisieren Progr. 141

 

 

Große Solarkollektoranlagen zur Solaren Kühlung oder Prozesswärmeerzeugung

  • Errichtung oder Erweiterung von grossen Solarkollektoranlagen ab 40 m2: Tilgungszuschuss von 30% der Nettoinvestition
  • Sonstige Anforderungen wie bei Bafa

 

Große Biomasseanlagen, Biomasse-KWK Anlagen

Nennleistung > 100KW. Basisförderung und Innovationsförderung

 

Innovationsförderung

  • Wärmespeicher von >20m3 zum Ausgleich des tages- oder saisonalen Ganges der Wärmelast zur Nutzung erneuerbarer Energien
  • Biogasanlagen mit Aufbereitung zu Erdgasqualität und Einspeisung ins Gasnetz
  • Biogasleitungen für unaufbereitetes Biogas min 300m Luftlinie als Zuführung zu Aufbereitungsanlage oder KWK-Nutzung

 

Förderprogramm  FES der Stadt München

Stadt München

Das Münchner Förderprogramm FES  Stand: Jan. 2010

Antragsstellung vor Auftragserteilung.

Bei  allen Maßnahmen sind die Anforderungen des Münchner Qualitätsstandards einzuhalten / zu dokumentieren (Formblatt)

Programm

Bedingungen

Förderung

Bemerkungen

Münchner Standard “Niedriger Wärmeenergiebedarf”

Bestands und Neubauten

  • Jahres-Primärenergiebedarf <= 40 kWh/m2 Nutzfläche
  • Mittlerer spezifischer U-Wert der Gebäudehülle H´T  max nach Münchner Standard
  • 100€ je m2 Wohnfläche
  • max. 10.000€ je WE
  • Max. Summe pro Jahr 50.000€
  • bei Einsatz von PVC für Fenster/Türen, Fassadenelemente Kürzung um 70€ je m2 Fläche des entsprechen-den Elements
  • H’T max = (1 - 45%) x (0,3 + 0,15 / (A/Ve))
  • Für Wohngebäude mit >= 20 WE und >= 800 m2 Wohnfläche kann bei begründetem Unterschreiten der Anforderungen u.U eine reduzierte Förderung gewährt werden

Sanierungskonzept: “Niedriger Wärmeenergiebedarf”

Bestandsbauten

Erstellung eines Sanierungskonzeptes: Maßnahmenkatalog und Nachweis zur Erreichung Münchner Standard: “Niedriger Wärmeenergiebedarf ”

  • Je Wohnung 100€, bei Gebäuden mit< 3 WE min. 300€, max. 5.000€
  • Planungs-
  • Projektierungs-
  • Überwachungsleistun g

Sanierungskonzept: “100% Wärmeversorgung mit erneuerbarer Energie bei niedrigem Energiebedarf”

Bestandsbauten

Erstellung eines Sanierungskonzeptes: Maßnahmenkatalog und Nachweis zur Erreichung “Münchner Standard” plus 100% Bedarfsdeckung aus regenerativen Quellen

  • Je Wohnung 150€, bei Gebäuden mit< 3 WE min. 450€, max. 7.500€
  • Planungs-
  • Projektierungs-
  • Überwachungsleistun g

Qualitätssichernde Baubegleitung

Erstellung eines Sanierungskonzeptes: In Verbindung mit einer  Verbesserung des Wärmeschutzes: Feststellung / Sicherstellung der Bauqualität

  • Je Wohnung 100€. Bei Gebäuden mit< 3 WE min. 300€, max. 5.000€
  • Planungs-
  • Projektierungs-
  • Überwachungsleistun g

Dämmung/Austausch aller Außenwände/Fenster

  • U-Wert Wand <= 0,20 W/(K)
  • Uw Fenster <=1,3  W/(K)
  • keine Fensterrahmen aus PVC* oder Tropenholz
  • Keine (H)FCKW/CKW geschäumten Dämmstoffe
  • Wärmebrückenfreie Ausführung

 

  • freistehende EFH, ZFH: € 4.800,- pro Gebäude
  • REH; DHH und vRMH: € 3.250,- pro Gebäude
  • RMH: € 2.050,- pro Gebäude
  • Gebäude mit mehr als 2 WE: € 24,- pro m² Außenwand

Max 50.000

* PVC führt nicht mehr zum Ausschluss , aber zu 70,00 € Abuzg je m2 Fensterfläche

Förderprogramm Energieeinsparung (FES)

Nur Dämmung aller Außenwände

U-Wert Wand <= 0,20 W/(K)

  • freistehende EFH, ZFH: € 2.400,- pro Gebäude
  • REH; DHH und vRMH: € 1.650,- pro Gebäude
  • RMH: € 1.050,- pro Gebäude
  • Gebäude mit mehr als 2 WE: € 12,- pro m² Außenwand

Max 50.000

Thermische Solaranlagen Unterstützung für Warmwasserbereitung

WW-Deckungsanteil:

Nachweis durch Simulations- oder Auslegungsprogramm

  • Gebäude mit 1 u. 2 WE 50%
  • Gebäude ab 3 WE 30%
  • Gebäude ab 6 WE 20%
  • Gebäude mit 1 und 2 WE: € 1.000.- pro Gebäude und Anlage,  (max. 6.400€)
  • alle anderen Gebäudetypen: € 200,- pro für die ersten 20 Absorberfläche und € 120,- für jeden über 20 Absorberfläche, (max 20% des Invest aber max. 50.000€)

-

Zusätzliche solare Heizungsunterstützung

Bei Gebäuden mit 1 oder 2 WE zusätzlicher Deckungsgrad des  Heizwärmebedarfs (Nachweis durch Simulations- oder Auslegungsprogramm):

  • mindestens 10% Deckung  des Heizwärmebedarfs
  • Für Gebäude mit 1 bis 2 WE
    • € 200,- pro für die ersten 20 Absorberfläche
    • € 120,- für jeden m² über 20 m² Absorberfläche
    • Maximal: 6.400€
  • Alle anderen Gebäudetypen € 200,- pro für die ersten 20 Absorberfläche und € 120,- für jeden über 20 Absorberfläche, (max 20% des Invest aber max. 50.000€)

-

Neuanschluss an die Fernwärme

Neubau, Bestand

-

Nach der Anschluss-Wärmeleistung

  • bis 40 kW € 1.000.-
  •   bis 100 kW € 1.250.-
  •   bis 200 kW € 1.750.-
  •   ab 201 kW € 2.500.-

-

Kraft-Wärme-Kopplung(einschließlich  Spitzenlasrkessel wo erforderlich)

Neubau, Bestand

  • Wärmegeführte BHKW
  • Gesamtwirkungsgrad mindest 85%
  • Bei Wärmenutzung von >70% für Raumwärme muss sein: max. spez. Heizwärmebedarf (ohne Warmwasser) <= 200 kWh/m2.a
  • Förderung nur möglich, wenn Versorgung über Fernwärme nicht vorhanden oder möglich ist.

Nach der installierten elektrischen Nennleistung

  • bis 10 kWel € 650,- pro kWel
  • bis 60 kWel € 6.500,- + € 500,- pro kWel über 10 kWel
  • bis 120 kWel € 31.500,- + € 300,- pro kWel über 60 kWel
  • Max. je Anlage 50.000€

-

Hydraulischer Abgleich von Heizungsanlagen

  • Herstellung vor 01.01.2004
  • Zentrale Anlage min 5, max 20 Jahre in Betrieb
  • Geregelte Pumpen Klasse A, voreinstellbare Thermostatventile

100€ je WE min. 300€

aber <= 10% der Kosten

-

 

Austausch von elektrischen Speicherheizsystemen

Austausch gegen gebäudezentrale oder mehrere Gebäude umfassende Warmwasser- und Heizungssysteme: Fernwärme, oder Brennwert-technik, oder feste Biomasse + zusätzlich therm. Solaranlage oder BHKW. Weitere Voraussetzung: Vorlage Sanierungskonzept (s.o.) ???

  • 3,-€ je qm Wohnfläche
  • max. 300,-€ je WE
  • max 50.000,-€ je Anlage

-

 

 

 

 

 

* Die Bonusförderung kann zusätzlich zur Basisförderung gewährt werden, wenn die Voraussetzungen für die Gewährung des Bonus erfüllt sind

Kesseltauschbonus, Kombinationsbonus, Effizienzbonus und Solarpumpenbonus knnen zusätzlich zur Basisfrderung gewährt werden.

Kombinationsbonus und Effizienzbonus sowie Kesseltauschbonus und Effizienzbonus sind nicht miteinander kumulierbar.

 

Effizient im Sinne dieser Vorschrift sind Wohngebäude, die die Höchstwerte für den spezifischen, auf die wärmebertragende Umfassungsflche bezogenen Transmissionswärmeverlust HT nach Anlage 1 Tabelle 2 der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009 um mind. 30% unterschreiten

oder die den spezifischen, auf die wärmebertragende Umfassungsfläche bezogenen Transmissionswärmeverlust HT eines Referenzgebäudes gleicher Geometrie, Gebäudenutzflche und Ausrichtung, mit der in Tabelle 1 Anlage 1 der Energieeinsparverordnung 2009 angegebenen technischen Referenzausführung um mind. 30% unterschreiten.

Eine umfassende Aufklärung über Fördermöglichkeiten und erreichbare Förderstufen ist integraler Bestandteil unserer Energieberatung. Wir erstellen darüberhinaus auch alle erforderlichen Nachweise für Bafa und kfw (Sachverständigengutachten für die Erreichung von Baustandards und für Leistungsnachweise von thermischen Solaranlagen und Wärmepumpen).

Stand 3/2011. Die Zusammenstellung erhebt keinen Anspruch auf absolute Aktualität bzw. Vollständigkeit. Regionale Förderungen sind jeweils spezifisch und lassen sich in der Regel mit Bundesmitteln kumulieren (Grenzen beachten). Hier wurden die Förderungen der Stadt München aufgenommen.

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